Rechteinhaber konnten bisher schon Urheberrechtsverletzungen anzeigen und eine Sperre auf juristischem Weg durchsetzen. Wenn die Quelle der Urheberrechtsverletzung selbst nicht abschaltbar war, wurde dies ggf. mit Netzsperren erreicht – wenn ein Gerichtsbeschluss dazu vorliegt, können Internetprovider den Zugang zu beanstandeten Websites sperren. Technisch wurde dies meist so gelöst, dass die DNS-Einträge der Domain in den Servern der Internetprovider entsprechend abgeändert wurden, so dass man statt der echten Website auf einer Hinweisseite landet, die auf die Netzsperre hinweist.
Das ist in Deutschland nicht mehr so. Statt den Weg einer Klage vor einem Gericht zu gehen, können Rechteinhaber jetzt die vom Verein „Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V.“ betriebene „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ (CUII) mit der Prüfung beauftragen – siehe auch die Information der CUII dazu sowie das Impressum der CUII. Diese teilt dann ihren Mitgliedern mit, wenn eine Sperre erfolgen soll. Das wiederum erfolgt dann wie gehabt durch modifizierte DNS-Einträge.
Siehe dazu auch die Meldungen beim Verfassungsblog, Golem und heise und das Video dazu von Christian Solmecke: