Archivierung gesetzlich verpflichtend?

Schwer zu glauben – aber in der Tat riskiert man bis zu 10.000 EUR Bußgeld, wenn man Kopien seiner Web-Sites, Blogs etc. nicht die an Deutsche Nationalbibliothek liefert.

Genaueres siehe auch http://www.heise.de/newsticker/meldung/90316 sowie http://bundesrecht.juris.de/dnbg/__19.html.

Allerdings wird die Deutsche Nationalbibliothek wohl keine Ordnungswidrigkeitsverfahren diesbezüglich anstrengen, da man dort auch erkannt hat, dass es wenig sinnvoll ist, alle online zugänglichen Inhalte pauschal zu sammeln.